Umsetzung in der Praxis
Umsetzung in der Praxis:
Grundsätzlich gilt, einmalige Tätigkeiten in der “Einführungsphase” um die notwendige Basis für ein entsprechendes Datenschutzniveau zu schaffen, bilden die Grundlage für alle weiteren Aktivitäten und erfordern daher einen höheren Aufwand!
Wiederkehrende Tätigkeiten in der “Betreuungsphase” erfordern einen geringeren Aufwand!
Bei Bedarf stellen wir Ihnen einen externen Datenschutzbeauftragten zur Seite.
Benötigen Sie darüber hinaus juristischen Rat, stellen wir Ihnen gerne den Kontakt zu Fachanwälten her, mit denen wir zusammenarbeiten.
Wir helfen Ihnen dabei gerne weiter!
Fachanwälte für Datenschutzrecht und Recht der Informationstechnologie (IT-Recht)
Beratung von Firmen der IT-Branche und Firmen mit Online-Vertrieb (IT-Dienstleister, Software-Entwickler, Webshops)
Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Rufen Sie uns an - wir sind für Sie da.
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